Überblick über den Studiengang
Studienverlauf
Die anvisierte Regelstudienzeit dieses Studiums beträgt sechs Semester, dabei ist der Studiengang in Teilzeit oder berufsbegleitend angelegt. Wenn Ihnen etwas dazwischen kommt, können Sie eine Studienunterbrechung vornehmen. Was im gewöhnlichen Studium die Vorlesungen, Seminare und Übungen vermitteln, leisten hier die Studienbriefe, also schriftliche Lernmaterialien, die für die besonderen Anforderungen eines Fernstudiums konzipiert wurden. Sie brauchen für das Studium und die zu erbringenden Leistungen rund 15 bis 20 Stunden pro Woche, je nach dem, welche Vorkenntnisse Sie mitbringen. Das Fernstudiengang "Medizinische Physik" wird in Zusammenarbeit mit folgenden Institutionen angeboten:
- Westpfalz-Klinikum GmbH
- Universität und Universitätskliniken des Saarlandes
- Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg und
- Landeskrankenhaus Feldkirch
Studienschwerpunkte
Dieses Studium ist gegliedert in ein Grundlagenstudium, ein Vertiefungsstudium und eine Graduierungsphase. Jede dieser Phasen umfasst zwei Semester. Für das Vertiefungsstudium wählen Sie aus folgenden Fachrichtungen aus:
- Medizinische Strahlenphysik
- Medizinische Laserphysik
- Medizinische Bildverarbeitung
In der abschließenden Graduierungsphase werden die Inhalte der beiden anderen Richtungen studiert. Als Masterabschluss wird dann die Masterarbeit geschrieben. Ziel ist die umfassende Vermittlung der Grundlagen der Medizin, des rechtlichen Rahmens und der Funktionsweise und des Einsatzes medizintechnischer Apparate und Methoden. Der Studiengang ist nach der DGMP-Weiterbildungsordnung zertifiziert.
Zugangsvoraussetzungen
Die Zielgruppe für diesen Fernstudiengang sind Absolventen eines technischen bzw. naturwissenschaftlichen Studiengangs bei einer mindestens einjährigen Berufserfahrung in den Bereichen:
- Medizinphysik
- Medizintechnik und
- fachlich nahestehende Gebiete
Studiengebühren:
Pro Semester sind 620 € Studienentgelt zu bezahlen, dazu fallen sonstige Kosten wie der Sozialbeitrag und Anfahrtskosten an. Wenn Sie sich bereits nach dem zweiten Semester nach der Regelstudienzeit befinden, müssen Sie nur noch 30 Prozent der Studienentgelts zahlen, aber nach wie vor die volle Gebühr für die Masterprüfung. Studienentgelte lassen sich u. U. von der Steuer absetzen und unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
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